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Betriebsratswahlen 2018
AVW-INFORMATION 01.03.2018
Pünktlich zu Beginn des Zeitraumes der Betriebsratswahlen 2018 heute am 1. März haben wir unsere Mitglieder auf die bevorstehenden Wahlen vorbereitet.
Erläutert wurden:
1. Grundsätze des Wahlverfahrens
2. Pflichten des Arbeitgebers
3. Kündigungsschutz im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl
4. Wahlanfechtung und Nichtigkeit der Betriebsratswahl.
Pünktlich zu Beginn des Zeitraumes der Betriebsratswahlen 2018 heute am 1. März haben wir unsere Mitglieder auf die bevorstehenden Wahlen vorbereitet.
Erläutert wurden:
1. Grundsätze des Wahlverfahrens
2. Pflichten des Arbeitgebers
3. Kündigungsschutz im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl
4. Wahlanfechtung und Nichtigkeit der Betriebsratswahl.
Die anschließende Diskussion rundete das 114. AVW-Podium ab.
Nichts ist wichtiger als mit einander zu sprechen!
Das Podium fand in dem legendären Kurhaus, dem heutigen IGZ INNO-LIFE in Schönebeck/Bad Schönebeck Salzelm Solebad, statt. Diesen Tagungsort können wir sehr empfehlen.
Ein großes Dankeschön an die fleißigen Mitarbeiter des Hauses, die zum Gelingen unserer Veranstaltung beigetragen haben.
Bei Interesse zu den Inhalten des AVW-Podiums melden Sie sich bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!