27.10.2016 - Kabinett und Mindestlohnkommission ignorieren die Situation in kleinen Unternehmen

34 Cent mehr Mindestlohn sind für erst noch wachsende Unternehmen in Sachsen-Anhalt nicht verkraftbar

Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. (AVW) hat die Mindestlohnkommission Anfang Juni 2016 aufgefordert, die Anpassung des Mindestlohnes ab 1. Januar 2017 für Sachsen-Anhalt auszusetzen, bis eine wirtschaftliche Erholung auf dem Niveau der neuen Bundesländer erreicht worden ist. Wir wollen, dass kleine Unternehmen wachsen und Arbeitsplätze schaffen können. Deshalb sind Ausnahmeregelungen notwendig, so die Geschäftsführerin des Verbandes, Dr. Sigrun Trognitz.
Die Entscheidung des Kabinetts trägt nicht zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung kleiner Unternehmen bei. Damit hat das Kabinett in keiner Weise die Belange der ostdeutschen Unternehmen berücksichtigt. Denn 90 Prozent der Unternehmen in Sachsen-Anhalt sind kleine Unternehmen, denen es bereits 2015 schwer gefallen ist, Lohnsteigerungen von ca. 20 Prozent zu verkraften. Die nochmalige Steigerung des Mindestlohnes um 0,34 Cent wird nicht zur Stabilisierung dieser Unternehmen beitragen.
In Sachsen-Anhalt liegt die Anzahl der Gewerbeabmeldungen immer noch erheblich unter den -anmeldungen. Mit der Erhöhung des Mindestlohnes sind staatliche Rahmenbedingungen geschaffen, die es gerade kleinen Unternehmen erschweren, weitere Arbeitsplätze zu schaffen. Das Wirtschaftswachstum wird damit nicht gefördert. Es wird eher im Jahr 2017 u. a. auch durch diese Entscheidung weiter zurückgehen.
Mit einem Wirtschaftswachstum von 0,1 Prozent lag Sachsen-Anhalt 2015 weit hinter dem Bundesdurchschnitt von 1,7 Prozent und hinter den neuen Bundesländern (1,5 %) zurück. Bei einer Bruttoinlandsproduktentwicklung von 0,1 Prozent ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes nicht vertretbar, denn die Unternehmen verfügen nicht über entsprechende Gewinne.
Deshalb haben wir eine differenzierte Betrachtung nach alten und neuen Bundesländern sowie nach Wirtschaftszweigen und Unternehmensgröße gefordert, so dass zunächst auch Ausnahmeregelungen in Form eines Aussetzens der Erhöhung des Mindestlohnes eine Alternative wären“, so Dr. Sigrun Trognitz, Geschäftsführerin des AVW.