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AVW-Netzwerk
Aktuelles aus den Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt
- Staatskanzlei
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
- Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration
- Ministerium der Finanzen
- Ministerium für Justiz und Gleichstellung
- Ministerium für Bildung
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
- Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr
- Ministerium für Inneres und Sport
Finanzgericht
Ehrenamtliche Finanzrichter können entsprechend der Erfüllung der Voraussetzungen der Finanzgerichtsordnung folgende Personen werden:
§ 17 Finanzgerichtsordnung
Ehrenamtliche Richter aus Kreisen der Arbeitgeber
Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet und Wahl seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche oder berufliche Niederlassung innerhalb des Gerichtsbezirks haben.