Gute Löhne in unseren Unternehmen bereits heute - auch ohne Landesmindestlohn
Das bisher zur Anwendung kommende Vergabegesetz steht auf dem Prüfstand. Ziel muss eine Entbürokratisierung des Gesetzes sein. Stattdessen bauen die vorgeschlagenen Eckpunkte neue Hürden auf, die so nicht im Koalitionsvertrag vereinbart sind. Damit wird die Teilnahme an Ausschreibungen zusätzlich erschwert.
Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. (AVW) erwarte von einer Novellierung eine „Entrümpelung“ von komplizierten Regelungen, die die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen für Unternehmen wieder einfacher mache. „Unternehmen betrachten die Ausweitung auf vergabefremde Kriterien als sehr bedenklich und nicht umsetzbar. Die vorliegenden Novellierungsvorschläge gehen an der realen Situation der Wirtschaft Sachsen-Anhalts vorbei. Die geplanten Änderungen sind für viele Unternehmen unattraktiv, weil sie viel komplizierter werden. Die Berücksichtigung vergabefremder Aspekte, wie beispielsweise die Aufnahme weiterer sozialer und umweltbezogener Kriterien verfälscht den Wettbewerb um das wirtschaftlichste und qualitativ hochwertigste Angebot zu Lasten der öffentlichen Haushalte und benachteiligt den Mittelstand. Die Hinterfragung nach der Anzahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse beim Bieter im Zuge der Auftragsvergabe ist höchst bedenklich und wird mit den Unternehmen nicht machbar sein“, so die Geschäftsführerin des Arbeitgeberverbandes, Frau Dr. Sigrun Trognitz. Weniger Angebote sind die Folge, weil es immer schwieriger wird, die Vergabeziele zu erfüllen. Deshalb fordere der Verband eine Vereinfachung des jetzigen Vergaberechtes. Die Orientierung an EU- und Bundesregelungen wäre vollkommen ausreichend.
Dem Verband geht ein Landesvergabemindestlohn einfach zu weit. Wir haben in Deutschland den bundesweiten Mindestlohn und in vielen Wirtschaftsbranchen, die überhaupt an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen könnten, allgemeinverbindliche Tarife.
Eine Orientierung der Höhe des Vergabemindestlohnes am öffentlichen Dienst und der hier geltenden Entgeltgruppe E1 Stufe 2 (10,91 €) ist vollkommen zusammenhanglos. Oder geht es einfach um eine Rechtfertigung der Entgelte des öffentlichen Dienstes?
„Wir appellieren an alle Verantwortlichen. Wir haben in Sachsen-Anhalt einen Koalitionsvertrag, der den Bürokratieabbau verankert hat und dieser ist umzusetzen. Wir haben in Deutschland ein Grundgesetz, das Tarifautonomie in Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und damit das Recht der Koalitionen, Vereinbarungen mit normativer Wirkung und frei von staatlichen Eingriffen über Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen verankert. Ich plädiere dafür, dass das Land nicht noch einen weiteren Mindestlohn einführt von dem im Koalitionsvertrag keine Rede ist und der die Beteiligung der Unternehmen erschwert,“ so die Geschäftsführerin.
Der Verband hebt hervor, wir haben in Sachsen-Anhalt gut etablierte kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Mitarbeitern bei attraktiven Arbeitsbedingungen bei weitem höhere Entgelte als den Mindestlohn zahlen. Zur Fachkräftesicherung gehen die Unternehmen die unterschiedlichsten Wege. Die Ursache allerdings für ein zu geringes Wirtschaftswachstum liege in der Anzahl der Unternehmen begründet.
PM-MW_-_Willingmann_zur_Lohnentwicklung_in_Sachsen-Anhalt.pdf