Eine Nachbesserung der Rechtsgrundlagen hält der Allgemeine Arbeitgeberverband jedoch für notwendig.
„Die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bedeuten für den Arbeitgeber mehr Freiheit und eine höhere Flexibilität, aber auch eine deutlich höhere Verantwortung“, so Sebastian Schenk, Mitglied der Geschäftsführung des Allgemeinen Arbeitgeberverbandes der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. (AVW).
Der AVW begrüßt grundsätzlich die neuen Corona-Regeln für den Arbeitsplatz und die damit geschaffenen neuen Möglichkeiten, die betrieblichen Corona-Maßnahmen flexibel an das lokale Infektionsgeschehen sowie der jeweiligen Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz anzupassen.
Die Unternehmen werden, wie bisher auch, alles dafür tun, um ihre Mitarbeiter nach besten Wissen und Gewissen vor Corona zu schützen.
Kritisch sieht der Allgemeine Arbeitgeberverband jedoch die Verschiebung der Verantwortung.
Nun soll der Arbeitgeber allein die Infektionslage einschätzen, bewerten und entsprechende Maßnahmen ableiten. Damit macht sich der Staat frei von seiner Verantwortung und schiebt diese dem Arbeitgeber zu.
Auch ist unklar, auf welcher Rechtsgrundlage und welchen Befugnissen der Arbeitgeber etwaige Maßnahmen anordnen darf und auf welcher Grundlage er diese im Zweifel auch durchsetzen kann.
Zusätzlich kritisiert der AVW die Streichung der 3-G Nachweispflicht. Dem Arbeitgeber ist es somit nicht mehr möglich, den Impf- oder Genesungsstatus für die gegebenenfalls abzuleitenden Maßnahmen zu berücksichtigen.
Aufgrund dieser kritischen Punkte fordert der AVW mehr Rechtssicherheit für den Arbeitgeber, es muss eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, um die im neuen Arbeitsschutzgesetz möglichen Maßnahmen umsetzen zu können. Des Weiteren sehen wir es durch die zusätzliche Verantwortung des Arbeitgebers als notwendig an, den Impf- oder Genesungsstatus abfragen zu dürfen. Auch hierfür muss eine rechtliche Grundlage geschaffen werden.