Magdeburg, 19.08.2025: Bildungszeitgesetz
AVW warnt vor massiven Folgen für Mittelstand in Sachsen-Anhalt. „In der jetzigen Fassung ist das Bildungszeitgesetz ein Gesetz gegen die betriebliche Realität – und damit gegen das wirtschaftliche Fundament dieses Landes“, warnt Schenk.
Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e. V. (AVW) lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Bildungszeitgesetz (BzG LSA) in der aktuellen Fassung entschieden ab. Die geplante Einführung einer gesetzlichen Bildungsfreistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr unter voller Lohnfortzahlung bedeutet einen nicht tragbaren Eingriff in die wirtschaftliche Souveränität der Unternehmen – insbesondere der kleinen und mittleren Betriebe, die das wirtschaftliche Rückgrat Sachsen-Anhalts bilden.
„Das Gesetz überfordert gerade jene Betriebe, die unsere Wirtschaft tragen. Der Mittelstand in Sachsen-Anhalt ist nicht das Personalbüro staatlicher Bildungspolitik“, erklärt AVW-Geschäftsführer Sebastian Schenk. „Wenn der Staat politische oder ehrenamtliche Bildung fördern will, dann muss er sie auch selbst finanzieren. Alles andere ist ein Griff in die Kassen der Betriebe.“
Ein Gesetz mit struktureller Schlagseite
Der Entwurf sieht nicht nur die Ausweitung der Bildungszeit auf Inhalte jenseits beruflicher Weiterbildung vor – etwa auf politische Bildung und Qualifizierungen im Ehrenamt –, sondern verlagert die finanzielle und organisatorische Verantwortung vollständig auf die Unternehmen. Selbst Kleinstunternehmen blieben nicht verschont: Die vorgesehenen Ausnahmeregeln gelten nur für Betriebe mit weniger als fünf Anspruchsberechtigten – eine Bagatellgrenze, die der Realität im Land nicht gerecht wird.
„Diese Regelung ist praxisfern und gefährdet die betriebliche Funktionsfähigkeit insbesondere in den kleineren Betrieben im Land, quer durch alle Branchen – in den Industriebetrieben, in der Pflege, im Handwerk, in der Dienstleistungswirtschaft. Die Politik hat offenbar vergessen, wie Mittelstand funktioniert“, so Schenk weiter.
„Für kleine Betriebe ist das Gesetz ein Schlag ins Gesicht – es ignoriert völlig die betrieblichen Realitäten des Mittelstands“, kritisiert auch Ralph Hollritt vom Bund der Selbständigen (BDS) Sachsen-Anhalt. „Wer allein oder mit wenigen Mitarbeitenden wirtschaftet, kann keine unbegrenzte Bildungsfreistellung auffangen. Statt Stärkung droht vielen Betrieben die strukturelle Überforderung.“
Steigende Lohnnebenkosten verschärfen die Lage zusätzlich
Bereits heute ist die Gesamtbelastung der Arbeit durch Sozialabgaben so hoch wie nie, Tendenz steigend, durch höhere Umlagen, steigende Pflegeversicherungsbeiträge und die Anhebung des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung. „Der Faktor Arbeit ist bereits überlastet. Mit dem Bildungszeitgesetz würde er weiter künstlich verteuert – ausgerechnet in Sachsen-Anhalt, wo die Unternehmen im Wettbewerb mit anderen Bundesländern ohnehin unter erschwerten Bedingungen agieren“, betont Schenk.
„Standorteffekte dürfen bei Gesetzesvorhaben dieser Tragweite nicht ausgeblendet werden.“ so Schenk weiter.
Kernkritikpunkte des AVW
- Lohnfortzahlungspflicht für Inhalte ohne unmittelbaren betrieblichen Bezug (z. B. politische Bildung, Ehrenamt),
- hoher bürokratischer Aufwand für Nachweise und Anerkennungsverfahren,
- einseitige Trägerbevorzugung zugunsten staatlicher Bildungseinrichtungen
- unzureichende betriebliche Steuerung der Inhalte und Zeiträume der Bildungsmaßnahmen,
- unklare Beiratsbesetzung ohne gesetzlich gesicherte Arbeitgebervertretung,
- fehlende Differenzierung nach Betriebsgröße, obwohl KMU den Großteil der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt ausmachen,
- im nationalen Vergleich würde der Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt durch dieses Gesetz benachteiligt.
Der AVW fordert
Der AVW fordert die vollständige Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Ein Bildungszeitgesetz darf weder den Mittelstand überfordern noch ideologisch entgleisen. Es braucht klare Grenzen, wirtschaftliche Vernunft und faire Mitwirkung der Arbeitgeberseite. Bildungsmaßnahmen ohne direkten betrieblichen Nutzen dürfen nicht auf Kosten der Betriebe finanziert werden. Nötig sind: echte Wahlfreiheit bei den Anbietern, längere Vorankündigungsfristen, erweiterte Ablehnungsgründe, Schutz kleiner Unternehmen durch höhere Schwellenwerte – und vor allem eine gesetzliche Rückbesinnung auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Zur Pressemitteilung im PDF-Format
Die Debatte um das Bildungszeitgesetz wird landes- und bundesweit wahrgenommen. Einen Bericht mit Bezug zur AVW-Stellungnahme veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung am 19.08.2025 – hier als PDF abrufbar.