Die Landesregierung plant, das bisherige Bildungsfreistellungsgesetz von 1998 durch ein neues Bildungszeitgesetz (BzG LSA) zu ersetzen. Vorgesehen sind fünf bezahlte Freistellungstage pro Jahr – auch für politische Bildung und Ehrenamtsqualifizierungen ohne betrieblichen Bezug. Für den AVW ist das keine Modernisierung, sondern eine Fehlsteuerung.
Der AVW lehnt den Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Fassung ab.
Die Position ist klar: Lohnfortzahlung ist sachlich nur für berufliche Weiterbildung gerechtfertigt. Politische Bildung und Ehrenamtsqualifizierungen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben – ihre Finanzierung darf nicht einseitig auf die Betriebe abgewälzt werden. Hinzu kommen konkrete handwerkliche Mängel: Die Ausnahmeregeln greifen erst bei weniger als fünf Anspruchsberechtigten, Übertragbarkeiten erzeugen kumulative Freistellungsrisiken, und die vorgesehene Vier-Wochen-Antragsfrist bietet keinen realistischen Planungsvorlauf.
Der AVW ist aber nicht nur Kritiker, sondern auch Gestalter.
Am 19. August 2025 veröffentlichte der Verband gemeinsam mit dem Bund der Selbständigen (BDS) Sachsen-Anhalt ein Positionspapier mit einem klaren Gegenvorschlag: Lohnfortzahlung ausschließlich für berufliche Weiterbildung – für politische Bildung und Ehrenamtsqualifizierungen gilt das Prinzip der Eigenfinanzierung.
Am 2. September 2025 trug AVW-Geschäftsführer Sebastian Schenk diese Position im direkten Gespräch mit Guido Heuer, Fraktionsvorsitzendem der CDU im Landtag Sachsen-Anhalt, vor.
Am 15. Januar 2026 vertrat der AVW die Interessen der Mitgliedsunternehmen im Rahmen der Anhörung im Landtag Sachsen-Anhalt und brachte seine Stellungnahme in das Gesetzgebungsverfahren ein.